Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeines
Die folgenden Bedingungen gelten für alle pferdegestützten Veranstaltungen, Angebote und Dienstleistungen von Karen Zoller, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung bzw. durch Beauftragung einer Leistung erkennt der Teilnehmer / Auftraggeber die AGB als verbindlich an.
Alle Anmeldungen und Aufträge bedürfen der Bestätigung in schriftlicher Form. Ich behalte mir vor, Veranstaltungen aus wichtigem Grund, z.B. bei Erkrankung (auch der Pferde), abzusagen. Bei offenen Veranstaltungen behalte ich mir die Absage darüber hinaus auch bei einer zu geringen Teilnehmerzahl vor. Die Anmeldedaten werden ausschließlich für interne Zwecke elektronisch gespeichert und unterliegen den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes.
Die in Rechnung gestellten Teilnahmegebühren bzw. Honorare beziehen sich ausschließlich auf die Veranstaltung und eventuelle Seminarunterlagen, bei Seminaren mit Pferden ist auch die Mittagsverpflegung enthalten.
Änderungen, die den Gesamtcharakter der jeweiligen Veranstaltung nicht verändern, berechtigen den Teilnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Rechnungsbetrages. Eine zumutbare Verlegung des Veranstaltungsortes bleibt vorbehalten.
2. Offene Veranstaltungen
Anmeldungen können per E-Mail oder Post erfolgen und werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Der Teilnehmer erhält dann eine Rechnung. Die verbindliche Reservierung des Seminarplatzes erfolgt durch die Zahlung der Teilnahmegebühr. Diese ist vier Wochen vor dem Veranstaltungstermin fällig, bei späterer Anmeldung sofort bei Rechnungsstellung. Bei verspäteter Zahlung kann der Seminarplatz anderweitig vergeben werden.
Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. Bei einer Abmeldung bis sechs Wochen vor Veranstaltungsbeginn erstatte ich die Teilnahmegebühr zu 100%, anschließend zu 50%. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme wird das volle Veranstaltungsentgelt fällig. Ein geeigneter Ersatzteilnehmer kann gestellt werden. Nimmt ein Teilnehmer die Leistungen oder Teile davon nicht in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Anspruch auf Rückvergütung.
Ist die ordentliche Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung oder aus anderen triftigen Gründen nicht möglich, behalte ich mir vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Gleiches gilt bei Nichtzustandekommen der Mindestteilnehmerzahl. Muss eine offene Veranstaltung storniert werden, so erhält der Teilnehmer zwei Ersatztermine zur Auswahl. Alternativ erstatte ich die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurück. Weitergehende Ansprüche wegen eines abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
3. Firmeninterne Veranstaltungen
Als firmeninternen Veranstaltungen gelten solche, die speziell auf die jeweiligen Belange eines Unternehmens abgestellt sind. Die Angebotserstellung erfolgt postalisch oder per E-Mail. Mit der Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber kommt der Vertrag zwischen Auftraggeber und Karen Zoller bindend zustande.
Das vereinbarte Honorar wird direkt nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Die Zahlung ist jeweils sofort ohne Abzug fällig. Im Falle, dass der Auftraggeber bzw. ein oder mehrere Teilnehmer die Leistungen gar nicht oder nur teilweise in Anspruch nehmen, besteht für den nicht wahrgenommenen Anteil kein Anspruch auf Rückvergütung. Bei einer Stornierung durch den Auftraggeber entstehen ihm bis sechs Wochen vor der Veranstaltung keine Kosten. Danach werden 50 % des vereinbarten Honorars in Rechnung gestellt, auch wenn ein neuer Termin vereinbart wird. Eventuell bereits angefallene Fremdkosten werden im Falle der Stornierung durch den Auftraggeber gesondert abgerechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei der Verschiebung eines vereinbarten Seminartermins werden innerhalb von vier Wochen vor dem geplanten Termin 25% des Honorars fällig. Ist die ordentliche Durchführung einer Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, Erkrankung eines Trainers oder der Pferde oder anderen triftigen Gründen nicht möglich, behalte ich mir vor, den Veranstaltungstermin abzusagen. Weitergehende Ansprüche wegen eines von mir abgesagten Termins sind ausgeschlossen, insbesondere jede Art von Schadensersatz und/oder die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden.
4. Haftung
Die Teilnahme an allen Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr, die Teilnehmer haften für von ihnen verursachte Schäden. Ich hafte dem Teilnehmer bzw. Auftraggeber gegenüber nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Als Lieferant einer Dienstleistung hafte ich im Rahmen der gesetzlichen Haftungspflicht für sonstige Schäden im Höchstfall in Höhe der bereits gezahlten Teilnahmegebühren oder Honorare. Dies gilt auch für den Fall der kurzfristigen Absage eines vereinbarten Veranstaltungstermins, sofern diese auf Erkrankung eines Trainers (bzw. der Pferde) oder eine Verhinderung der Veranstaltung durch höhere Gewalt zurückzuführen ist. Die Haftung für höhere Gewalt, die Inanspruchnahme für etwaige Drittschäden und jede Art von Schadenersatz ist ausgeschlossen.
5. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen darüber hinausgehender Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Eine ganz oder teilweise unwirksame oder lückenhafte Bestimmung gilt vielmehr als durch eine solche Bestimmung ausgefüllt, die der von den Parteien beabsichtigten Regelung in rechtlich zulässiger Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Jede von den vorliegenden AGB abweichende Vereinbarung bedarf für ihre Gültigkeit der Schriftform. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg.
Stand: 01. Oktober 2009